Wohnwagen und Anhänger dürfen eine begrenzte Zeit (zwei Wochen) auf der Straße ohne Zugfahrzeug stehen (§ 12 Abs. 3b StVO).
Im Gegensatz zu Wohnwagen gilt bei Wohnmobilen etwas anderes. Wohnmobile sind Kraftfahrzeuge und dürfen deswegen länger als zwei Wochen auf der Straße stehen.

Tipp: Schützen Sie sich vor Ordnungsstrafen und Beschädigungen und nutzen Sie einen geeigneten Abstellplatz für Ihr Fahrzeug.